Informationen zur Stichwahl des Oberbürgermeisteramts am Sonntag, 28. September

16.09.2025

Bei der Wahl am 14. September konnte keine*r der Kandidatinnen*Kandidaten für das Amt der*des Oberbürgermeisterin*Oberbürgermeisters die absolute Mehrheit für sich gewinnen. Daher kommt es am Sonntag, 28. September, zu einer Stichwahl. Zur Wahl stehen dann Amtsinhaber Thomas Markus Kufen (CDU) und Julia Edelgard Petra Klewin (SPD).

Bei der Stichwahl wird aufgrund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl. Wahlberechtigt ist daher, wer am 14.09.2025 die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und am 14.09.2025 mindestens 16 Jahre alt war, seit dem 29. August 2025 in Essen den Hauptwohnsitz innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Für die Stichwahl gilt der Wahlbenachrichtigungsbrief, den jede*r Wahlberechtigte zur Wahl am 14.09.2025 erhalten hat. Zur Ausübung des Wahlrechts reicht jedoch auch die Vorlage des Ausweises oder Passes im Wahlraum.

Stimmabgabe im Rathaus

Die Direktwahl im Rathaus Porscheplatz, 1. Etage, Raum Sunderland, startet voraussichtlich Ende dieser Woche. Informationen dazu folgen in Kürze - auch unter www.essen.de/kommunalwahlen.

Briefwahl

Wer bereits für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält diese automatisch in den nächsten Tagen. Wer seine Unterlagen bis Anfang nächster Woche nicht erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, damit Ersatzunterlagen ausgestellt werden können. Dies ist spätestens bis Samstag, 27. September, 12 Uhr möglich.

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

  • mit dem QR-Code auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs.
  • online unter www.essen.de/briefwahl-online. Dazu ist der Wahlbenachrichtigungsbrief nötig, da hier die Stimmbezirksnummer sowie die Nummer im Wählerverzeichnis aufgedruckt sind.
  • mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs.
  • formlos per Brief, Fax oder E-Mail. Benötigt werden Name, Vornamen, Adresse Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.

Die Briefwahlunterlagen kann man sich auch an eine beliebige Versandanschrift im In- oder Ausland senden lassen.

Wer per Brief wählt, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben - er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen.

Rücksendung von Wahlbriefen

Der Wahlbrief (mit dem Stimmzettel) muss so rechtzeitig versandt werden, dass er am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, am 27. September, in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 16 Uhr in die Hausbriefkästen des Rathauses am Porscheplatz oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, eingeworfen werden. Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Der Briefwähler trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.

Telefon-Hotline des Wahlamtes

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 0201 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/kommunalwahlen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
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